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Umgangsrecht |
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Üblich ist, dem getrenntlebenden Elternteil ein Besuchsrecht zu gestatten für jedes zweite Wochenende, mehrtägige Feiertage wie Weihnachten und Ostern aufzuteilen und dem anderen Elternteil eine gemeinsame Ferienreise von 2 bis 3 Wochen in den Sommerferien zu gestatten.
Das
Umgangsrecht ist zwar gerichtlich regelbar, aber ohne Mithilfe des betreuenden
Elternteils nicht durchsetzbar. Niemand tut sich einen Gefallen, die Kinder
gegen den anderen Elternteil ungerechtfertigt aufzuhetzen, solange kein
Fehlverhalten vorliegt. Es gibt keine Vorteile, ein Kind ohne einen Elternteil
aufwachsen zu lassen. Die Menschenwürde des Anderen wird nicht bestimmt
durch die Ansicht eines Einzelnen. Sollte das getrenntlebende Elternteil
sich zu seinem Kind und dessen Glück bekennen und es fördern, so sollte
man ihm das Umgangsrecht belassen.
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